Forderungsprüfung
PalletExchange GmbH
Stuttgart
Das Amtsgericht Stuttgart hat zur PalletExchange GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2026, Aktenzeichen 7 IN 1992/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Stuttgart
- Aktenzeichen
- 7 IN 1992/24
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 792139
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 25.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Entwicklung und Vermarktung von Software und anderen Lösungen für die Logistik- und Speditionsbranche sowie andere Branchen.
Veröffentlichungstext
7 IN 1992/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PalletExchange GmbH, Lautenschlagerstraße 16, 70173 Stuttgart,
vertreten durch den Geschäftsführer Philip Edelmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 792139
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Anchor Rechtsanwälte, Grupenstraße 2, 30159 Hannover, Gz.: hf
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 21.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
PalletExchange GmbH, Lautenschlagerstraße 16, 70173 Stuttgart,
vertreten durch den Geschäftsführer Philip Edelmann
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 792139
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Anchor Rechtsanwälte, Grupenstraße 2, 30159 Hannover, Gz.: hf
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 29.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 21.09.2026