Sicherungsmaßnahme
Orfeos Frankfurt UG (haftungsbeschränkt)
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Orfeos Frankfurt UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 810 IN 1428/26 O-33-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1428/26 O-33-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 126100
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 21.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Michael Hirner
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 1.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Industriewirtschaft, Gewerbe und Werkssicherheit, insbesondere Bewachungsdienstleistungen im Bereich Veranstaltungen, Objekte und Personen; ferner die Beratung und Serviceleistungen in den Bereichen Industrie, Wirtschaft, Gewerbe und Werkssicherheit, das Facilitymanagement und Veranstaltungsmanagement.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1428/26 O-33-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Orfeos Frankfurt UG (haftungsbeschränkt), Hamburger Allee 45, 60486 Frankfurt am Main, zurzeit führungslos (AG Frankfurt am Main, HRB 126100), vertr. d.: Wilfried Stephan, Thüringer Weg 58, 65719 Hofheim, (Gesellschafter), ist am 21.09.2026 um 11:55 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Michael Hirner, Büro Buschlinger, Claus & Partner, Adolfsallee 24, 65185 Wiesbaden, Tel.: 0611/ 15 04 60, Fax: 0611/ 15 04 52, E-Mail: hirner@bcp-wiesbaden.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.09.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 21.09.2026