Sicherungsmaßnahme

OK - Automaten und Gastro UG (haftungsbeschränkt)

Duisburg

Das Amtsgericht Duisburg hat zur OK - Automaten und Gastro UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.09.2026, Aktenzeichen 620 IN 755/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Duisburg
Aktenzeichen
620 IN 755/26
Registerbezug
Duisburg, HRB 25959
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
17.09.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Gerd Bekaan
Im Handelsregister seit
2013
Stammkapital
100 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
die Aufstellung von Geldspielautomaten, der Betrieb einer Gaststätte ohne Alkohol und der Betrieb von Spielhallen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 755/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 25959 eingetragenen OK - Automaten und Gastro UG (haftungsbeschränkt), Graf-Spee-Straße 51, 47259 Duisburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Leyla Cakir, Graf-Spee-Straße 51, 47259 Duisburg

ist am 14.09.2026, um 11:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Gerd Bekaan, Sollbrüggenstr. 52, 47800 Krefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).

620 IN 755/26
Amtsgericht Duisburg, 14.09.2026
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