Forderungsprüfung
OBW - Massivhaus GmbH & Co. KG
Neuzelle
Das Amtsgericht Frankfurt (Oder) hat zur OBW - Massivhaus GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 22.09.2026, Aktenzeichen 3 IN 386/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt (Oder)
- Aktenzeichen
- 3 IN 386/24
- Registerbezug
- Frankfurt (Oder), HRA 3543
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 22.09.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
OBW - Massivhaus GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRA 3543 FF), Frankfurter Straße 7, 15898 Neuzelle, eingetragener Sitz: Neuzelle, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Helm - Steinmeister Bau Verwaltungs GmbH, Frankfurter Straße 7, 15898 Neuzelle, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Helm wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 17.11.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 386/24
Frankfurt (Oder), 21.09.2026
OBW - Massivhaus GmbH & Co. KG (Registergericht: Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRA 3543 FF), Frankfurter Straße 7, 15898 Neuzelle, eingetragener Sitz: Neuzelle, vertreten durch den persönlich haftende Gesellschafterin Helm - Steinmeister Bau Verwaltungs GmbH, Frankfurter Straße 7, 15898 Neuzelle, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Thomas Helm wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO zur Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen die Prüfung im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Müllroser Chaussee 55, 15236 Frankfurt (Oder) aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 17.11.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt.
3 IN 386/24
Frankfurt (Oder), 21.09.2026