Sicherungsmaßnahme
Nour Queen GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur Nour Queen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.09.2026, Aktenzeichen 810 IN 1057/26 N-12-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1057/26 N-12-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 108293
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 01.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Kerstin Becker
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Handel, Im- und Export mit/von nicht genehmigungspflichtigen Waren und Lebensmitteln; Gebäudereinigung; Gebäudemanagement.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1057/26 N-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Nour Queen GmbH, Berner Straße 81, 60437 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 108293), vertr. d.: Slaheddine M`zoughi, (Geschäftsführer), ist am 31.08.2026 um 14:10 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Dr. Kerstin Becker, Trakehner Straße 7-9 /Gebäude B, 60487 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 71 67 99 80, Fax: 069/ 71 67 99 88 8, E-Mail: info@becker-krueger.de, Internet: www.becker-krueger.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 31.08.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 31.08.2026