Forderungsprüfung

Norderstedter Wohngarten GmbH & Co. KG

Norderstedt

Das Amtsgericht Norderstedt hat zur Norderstedter Wohngarten GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 66 IN 120/25.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Norderstedt
Aktenzeichen
66 IN 120/25
Registerbezug
Kiel, HRA 11420 KI
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
08.10.2026
Rechtsform
GmbH & Co. KG

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

66 IN 120/25

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Norderstedter Wohngarten GmbH & Co. KG, Rugenbarg 69, 22848 Norderstedt, vertreten durch die Gesellschafterin Anni Joseph Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Anni Joseph
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRA 11420KI
- Schuldnerin -

Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwältin Dr. Solveig Lieder, ABC-Straße 12, 20354 Hamburg, Gz.: 10/25

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 43 ff. erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 07.01.2027.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen wird spätestens am 30.12.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Norderstedt - Insolvenzgericht - 07.10.2026
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