Sicherungsmaßnahme
nocware source GmbH
Ahaus
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat zur nocware source GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.09.2026, Aktenzeichen 80 IN 59/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 80 IN 59/26
- Registerbezug
- Coesfeld, HRB 18972
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 21.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Insolvenzverwalter
- Martin Gehlen
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 80 IN 59/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 18972 eingetragenen nocware source GmbH, Fleehook 1, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Daniel Gebing, An't Lindeken 3, 48691 Vreden, Herrn Fabian Gehling, Möllenkamp 9, 48703 Stadtlohn und Herrn Mario Dönnebrink, Ikemannstr. 8, 48683 Ahaus
ist am 21.09.2026, um 10:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Gehlen, Hafenweg 19 , 48155 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 59/26
Amtsgericht Münster, 21.09.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Coesfeld unter HRB 18972 eingetragenen nocware source GmbH, Fleehook 1, 48683 Ahaus, gesetzlich vertreten durch den Vorstand Herrn Daniel Gebing, An't Lindeken 3, 48691 Vreden, Herrn Fabian Gehling, Möllenkamp 9, 48703 Stadtlohn und Herrn Mario Dönnebrink, Ikemannstr. 8, 48683 Ahaus
ist am 21.09.2026, um 10:55 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Martin Gehlen, Hafenweg 19 , 48155 Münster bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
80 IN 59/26
Amtsgericht Münster, 21.09.2026