Forderungsprüfung
Neukam GmbH Dach & Fassaden-Praktiker
Münchberg
Das Amtsgericht Hof hat zur Neukam GmbH Dach & Fassaden-Praktiker eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 09.10.2026, Aktenzeichen IN 1/10.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Hof
- Aktenzeichen
- IN 1/10
- Registerbezug
- Hof, HRB 1225
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 09.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1986
- Stammkapital
- 25.600 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Betrieb eines Dachdeckerei- und Fassadenbaugeschäfts, einer Bauflaschnerei sowie die Beteiligung und Verwaltung an gleichen oder ähnlichen Unternehmungen bzw. der Erwerb solcher Unternehmungen.
Veröffentlichungstext
IN 1/10
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neukam GmbH Dach & Fassaden-Praktiker, Döbereinerstraße 12, 95213 Münchberg, vertreten durch die Geschäftsführer Neukam Rudolf und Neukam Ulrich
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 1225
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 54-62 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 08.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Neukam GmbH Dach & Fassaden-Praktiker, Döbereinerstraße 12, 95213 Münchberg, vertreten durch die Geschäftsführer Neukam Rudolf und Neukam Ulrich
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRB 1225
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 54-62 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 05.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 08.10.2026