Abweisung mangels Masse
Müller Landmaschinen International GmbH
Rommerskirchen
Das Amtsgericht Mönchengladbach hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Müller Landmaschinen International GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 30.06.2026, Aktenzeichen 32 IN 30/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Mönchengladbach
- Aktenzeichen
- 32 IN 30/26
- Registerbezug
- Mönchengladbach, HRB 11785
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 32 IN 30/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 11785 eingetragenen Müller Landmaschinen International GmbH, Bahnstr. 50, 41569 Rommerskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Müller, Bahnstr. 50, 41569 Rommerskirchen
ist der am 15.05.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 12.05.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 29.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Mönchengladbach, 29.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 11785 eingetragenen Müller Landmaschinen International GmbH, Bahnstr. 50, 41569 Rommerskirchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Peter Müller, Bahnstr. 50, 41569 Rommerskirchen
ist der am 15.05.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 12.05.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 29.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Mönchengladbach, 29.06.2026