Forderungsprüfung
MS-Schaefer UG (haftungsbeschränkt)
Nürnberg
Das Amtsgericht Nürnberg hat zur MS-Schaefer UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen IN 135/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Nürnberg
- Aktenzeichen
- IN 135/25
- Registerbezug
- Nürnberg, HRB 38755
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 28.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
IN 135/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS-Schaefer UG (haftungsbeschränkt), Hausecker Straße 58, 90482 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Schäfer Michael
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 38755
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5-6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 28.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MS-Schaefer UG (haftungsbeschränkt), Hausecker Straße 58, 90482 Nürnberg, vertreten durch den Geschäftsführer Schäfer Michael
Registergericht: Amtsgericht Nürnberg Registergericht Register-Nr.: HRB 38755
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5-6 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 19.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Nürnberg - Insolvenzgericht - 28.09.2026