Sicherungsmaßnahme
Move Transporte & Logistik UG (haftungsbeschränkt)
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur Move Transporte & Logistik UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 23.09.2026, Aktenzeichen 162 IN 101/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 162 IN 101/26
- Registerbezug
- Essen, HRB 35317
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 23.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Christoph Chrobok
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 3.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Durchführung von Transporten aller Art und Logistik bis 3,5 t, Kurierdienste bis 3,5 t und der Handel mit Automobilen.
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 162 IN 101/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 35317 eingetragenen Move Transporte & Logistik UG (haftungsbeschränkt), Haus-Berge-Str. 38-40, 45143 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aleksandar Rangelov, Haus-Berge-Str. 38-40, 45143 Essen
Geschäftszweig: Die Durchführung von Transporten aller Art und Logistik bis 3,5 t, Kurierdienste bis 3,5 t und der Handel mit Automobilen.
ist am 22.09.2026, um 15:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Chrobok, Zweigertstr. 53, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 101/26
Amtsgericht Essen, 22.09.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Essen unter HRB 35317 eingetragenen Move Transporte & Logistik UG (haftungsbeschränkt), Haus-Berge-Str. 38-40, 45143 Essen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Aleksandar Rangelov, Haus-Berge-Str. 38-40, 45143 Essen
Geschäftszweig: Die Durchführung von Transporten aller Art und Logistik bis 3,5 t, Kurierdienste bis 3,5 t und der Handel mit Automobilen.
ist am 22.09.2026, um 15:08 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christoph Chrobok, Zweigertstr. 53, 45130 Essen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
162 IN 101/26
Amtsgericht Essen, 22.09.2026