Abweisung mangels Masse
Motivitas Fitness GmbH
Kleinblittersdorf
Das Amtsgericht Saarbrücken hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Motivitas Fitness GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 08.09.2026, Aktenzeichen 63 IN 45/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 63 IN 45/26
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 100545
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 08.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Tourismus & Freizeit (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Ausstenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 63 IN 45/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 100545 eingetragenen Motivitas Fitness GmbH, Zum Bergwald 3, 66271 Kleinblittersdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Vogelgesang, und Herrn Mike Schommer,
ist der am 02.07.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 02.07.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 04.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem
zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Saarbrücken, 04.09.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 100545 eingetragenen Motivitas Fitness GmbH, Zum Bergwald 3, 66271 Kleinblittersdorf, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Frank Vogelgesang, und Herrn Mike Schommer,
ist der am 02.07.2026 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 02.07.2026 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 04.09.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem
zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Saarbrücken, Vopeliusstraße 2, 66280 Sulzbach schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Saarbrücken eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.
Amtsgericht Saarbrücken, 04.09.2026