Forderungsprüfung

MOON NEW ERA HOTELS Adelshof Betriebsgesellschaft mbH

Holzgerlingen

Das Amtsgericht Stuttgart hat zur MOON NEW ERA HOTELS Adelshof Betriebsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 9 IN 128/23.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Stuttgart
Aktenzeichen
9 IN 128/23
Registerbezug
Stuttgart, HRB 764633
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
13.10.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Im Handelsregister seit
2018
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
(1) Der Betrieb von Hotels, Restaurants und Gaststätten sowie Wellness- und Spa-Objekten im eigenen Namen, in fremden Namen und für fremde Dritte einschließlich aller damit im Zusammenhang stehender Dienstleistungen.
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

9 IN 128/23

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MOON NEW ERA HOTELS Adelshof Betriebsgesellschaft mbH, Ahornstr. 47, 71088 Holzgerlingen, vertreten durch den Geschäftsführer Holger Hutmacher
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 764633
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der bis 09.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderung (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 58 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 28.12.2026 der Forderungsanmeldung schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 09.10.2026
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