Insolvenzbekanntmachung

Moha Gastronomie GmbH

Wasserburg

Das Amtsgericht Rosenheim hat zur Moha Gastronomie GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 17.09.2026, Aktenzeichen 608 IN 171/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Rosenheim
Aktenzeichen
608 IN 171/26
Registerbezug
Traunstein, HRB 33733
Bundesland
Bayern
Veröffentlichung
17.09.2026
Rechtsform
GmbH
Branchenindikator
Gastronomie & Hotellerie (nur Firmennamensignal)

Veröffentlichungstext

608 IN 171/26

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

MOHA GASTRONOMIE GmbH, Salzburger Straße 2, 83512 Wasserburg a. Inn, vertreten durch die Geschäftsführerin Altmann Hannelore Lisa
Registergericht: Amtsgericht Traunstein Registergericht Register-Nr.: HRB 33733
- Schuldnerin -

Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
I. Ermächtigung des Insolvenzverwalters, Haftungsansprüche aus Geschäftsführerhaftung und faktischer Geschäftsführerhaftung außergerichtlich und gerichtlich geltend zu machen und soweit erforderlich, wirtschaftlich sinnvolle Vergleiche inklusive umfassenden Abgeltungsklauseln zu schließen
II. Zustimmung zur geschlossenen Abwicklungsvereinbarung über den Pacht- und Mietvertrag vom 29.07.2026/ 11.08.2026 zwischen der Kreis- und Stadtsparkasse Wasserburg und dem Insolvenzverwalter

das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 08.10.2026 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Rosenheim, Bismarckstr. 1, 83022 Rosenheim erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.

Amtsgericht Rosenheim - Insolvenzgericht - 17.09.2026