Sicherungsmaßnahme

Mittendrin Ambulanter Pflegedienst UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG

Würselen

Das Amtsgericht Aachen hat zur Mittendrin Ambulanter Pflegedienst UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 15.09.2026, Aktenzeichen 91 IN 254/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Aachen
Aktenzeichen
91 IN 254/26
Registerbezug
Aachen, HRA 9578
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
15.09.2026
Rechtsform
UG & Co. KG
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Mark Boddenberg
Branchenindikator
Gesundheit & Pflege (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 91 IN 254/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRA 9578 eingetragenen Mittendrin Ambulanter Pflegedienst UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Schumannstraße 16, 52146 Würselen, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin, die im Register des Amtsgerichts Aachen unter HRB 24378 eingetragene Gedankenschlüssel UG (haftungsbeschränkt), Schumannstraße 16, 52146 Würselen, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Klaudia Barbara Robel, Schumannstraße 16, 52146 Würselen,

ist am 15.09.2026, um 12:16 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Mark Boddenberg, Lagerstr. 3 a, 52351 Düren bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

91 IN 254/26
Amtsgericht Aachen, 15.09.2026
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