Sicherungsmaßnahme
MHS Maschinenbau GmbH
Spiesen-Elversberg
Das Amtsgericht Saarbrücken hat zur MHS Maschinenbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.07.2026, Aktenzeichen 106 IN 42/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Saarbrücken
- Aktenzeichen
- 106 IN 42/26
- Registerbezug
- Saarbrücken, HRB 13490
- Bundesland
- Saarland
- Veröffentlichung
- 20.07.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Andreas Liebaug
- Im Handelsregister seit
- 2003
- Stammkapital
- 30.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Allgemeine Maschinenbau, die Metallverarbeitung, mechanische Fertigung sowie Vorrichtungs- und Lehrebau
- Branchenindikator
- Industrie & Produktion (nur Firmennamensignal)
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Saarbrücken, Aussenstelle Sulzbach, Aktenzeichen: 106 IN 42/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13490 eingetragenen MHS Maschinenbau GmbH, Am Zankwald 12a, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Hemmer, und Herrn Marco Timo Hemmer,
ist am 17.07.2026, um 13:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
106 IN 42/26
Amtsgericht Saarbrücken, 17.07.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Saarbrücken unter HRB 13490 eingetragenen MHS Maschinenbau GmbH, Am Zankwald 12a, 66583 Spiesen-Elversberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Thomas Hemmer, und Herrn Marco Timo Hemmer,
ist am 17.07.2026, um 13:03 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Andreas Liebaug, Gutenbergstraße 23, 66117 Saarbrücken bestellt.
Der Schuldnerin wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO); die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis über das Vermögen der Schuldnerin einschließlich des Rechts zum Einzug von Bankguthaben und anderen Forderungen geht damit auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
106 IN 42/26
Amtsgericht Saarbrücken, 17.07.2026