Masseunzulänglichkeit

Meier Baugesellschaft mbH

Detmold

Das Amtsgericht Detmold hat zur Meier Baugesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.09.2026, Aktenzeichen 10 IN 111/14.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Detmold
Aktenzeichen
10 IN 111/14
Registerbezug
Lemgo, HRB 4665
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
08.09.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Martin Schmidt
Im Handelsregister seit
2000
Stammkapital
50.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Durchführung von Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Detmold, Aktenzeichen: 10 IN 111/14

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Lemgo unter HRB 4665 eingetragenen Meier Baugesellschaft mbH, Lange Str. 85, 32756 Detmold, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Reiner Meier

Geschäftszweig: Die Durchführung von Baumaßnahmen im Hoch- und Tiefbau.

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Martin Schmidt, Gildestraße 11 a, 32760 Detmold

wird nach Anzeige der Masseunzulänglichkeit eingestellt (§ 211 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Detmold, Heinrich-Drake-Straße 3, 32756 Detmold einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Detmold eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.
Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. I, S.3803) eingereicht werden. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de

10 IN 111/14
Amtsgericht Detmold, 04.09.2026
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