Forderungsprüfung
MEC Holding GmbH
Theres
Das Amtsgericht Bamberg hat zur MEC Holding GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 26.10.2026, Aktenzeichen IN 447/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bamberg
- Aktenzeichen
- IN 447/25
- Registerbezug
- Bamberg, HRB 11457
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 26.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
IN 447/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MEC Holding GmbH, Sailershäuser Straße 1, 97531 Theres OT Obertheres, vertreten durch die Geschäftsführer Schneider Patric, geb. Schneider und Schäffer Titus, geb. Schäffer
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 11457
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 26.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MEC Holding GmbH, Sailershäuser Straße 1, 97531 Theres OT Obertheres, vertreten durch die Geschäftsführer Schneider Patric, geb. Schneider und Schäffer Titus, geb. Schäffer
Registergericht: Amtsgericht Bamberg Registergericht Register-Nr.: HRB 11457
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 07.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Bamberg - Insolvenzgericht - 26.10.2026