Abweisung mangels Masse
MCM GmbH
Essen
Das Amtsgericht Essen hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der MCM GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 15.06.2026, Aktenzeichen 161 IN 84/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 161 IN 84/25
- Registerbezug
- Essen, HRB 33807
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 15.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 161 IN 84/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33807 eingetragenen MCM GmbH, vertr. d. d. Gf., Steeler Str. 41, 45127 Essen, frühere Anschrift: vertr. d. d. Gf., Silberstr. 8, 45139 Essen,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mustafa Kaya, Raymannsgrund 18, 46539 Dinslaken
Geschäftszweig: Kabelmontage und -verlegung im Bereich der Nieder- und Mittelspannungstechnik, dazugehörige Planungs- und Projektierungsleistungen, Dienstleistungen im Bereich der Messtechnik sowie Netzwerktechnik
werden die Verfahren 161 IN 84/25 und 161 IN 51/26 zu einem einheitlichen Verfahren verbunden. Führend ist das erstgenannte Verfahren. (§ 4 InsO, § 147 ZPO)
Der am 21.07.2025 eingegangene Antrag der Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Amtsgericht Essen, 11.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 33807 eingetragenen MCM GmbH, vertr. d. d. Gf., Steeler Str. 41, 45127 Essen, frühere Anschrift: vertr. d. d. Gf., Silberstr. 8, 45139 Essen,, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mustafa Kaya, Raymannsgrund 18, 46539 Dinslaken
Geschäftszweig: Kabelmontage und -verlegung im Bereich der Nieder- und Mittelspannungstechnik, dazugehörige Planungs- und Projektierungsleistungen, Dienstleistungen im Bereich der Messtechnik sowie Netzwerktechnik
werden die Verfahren 161 IN 84/25 und 161 IN 51/26 zu einem einheitlichen Verfahren verbunden. Führend ist das erstgenannte Verfahren. (§ 4 InsO, § 147 ZPO)
Der am 21.07.2025 eingegangene Antrag der Gläubigerin auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin wird mangels Masse abgewiesen.
Amtsgericht Essen, 11.06.2026