Sicherungsmaßnahme
MCC GmbH
Kempen
Das Amtsgericht Krefeld hat zur MCC GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 16.09.2026, Aktenzeichen 500 IN 116/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Krefeld
- Aktenzeichen
- 500 IN 116/26
- Registerbezug
- Krefeld, HRB 18928
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 16.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Jan-Philipp Hoos
- Im Handelsregister seit
- 2022
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Der Garten- und Landschaftsbau, Abbrucharbeiten, Raumausstattung, Bodenlegearbeiten, Einbau von genormten Fertigbauteilen, Dämmung, Straßen- und Tiefbau, Verlegung von Pflastersteinen, Onlinehandel mit Ersatz- und Neuteilen und Zubehör für PKW, LKW und Baumaschinen, Kurierdienstleistungen sowie die Spedition bis 3,5 t mit Transportvermittlung im nationalen und internationalen Bereich.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Krefeld, Aktenzeichen: 500 IN 116/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 18928 eingetragenen MCC GmbH, Industriering Ost 61, 47906 Kempen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cornel Marin, Neumarkt 5, 41751 Viersen
Geschäftszweig: Garben- und Landschaftsbau, Abbrucharbeiten, Raumausstattung, Bodenlegearbeiten etc.
ist am 14.09.2026, um 09:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
500 IN 116/26
Amtsgericht Krefeld, 14.09.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Krefeld unter HRB 18928 eingetragenen MCC GmbH, Industriering Ost 61, 47906 Kempen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Cornel Marin, Neumarkt 5, 41751 Viersen
Geschäftszweig: Garben- und Landschaftsbau, Abbrucharbeiten, Raumausstattung, Bodenlegearbeiten etc.
ist am 14.09.2026, um 09:29 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Jan-Philipp Hoos, Graf-Adolf-Platz 15, 40213 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
500 IN 116/26
Amtsgericht Krefeld, 14.09.2026