Sicherungsmaßnahme
MBK UG (haftungsbeschränkt)
Hamm
Das Amtsgericht Dortmund hat zur MBK UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 24.09.2026, Aktenzeichen 259 IN 1057/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 259 IN 1057/24
- Registerbezug
- Hamm, HRB 10200
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 24.09.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Marvin Bauernfeind
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 259 IN 1057/24
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10200 eingetragenen MBK UG (haftungsbeschränkt), Ennigerweg 2, 59073 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Lenzner,
Geschäftszweig: Durchführung von Malerarbeiten im Innen- und Außenbereich, Betonsanierungen, Kunststoff, und WHG-Beschichtungen, pp
ist am 24.09.2026, um 12:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
259 IN 1057/24
Amtsgericht Dortmund, 24.09.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Hamm unter HRB 10200 eingetragenen MBK UG (haftungsbeschränkt), Ennigerweg 2, 59073 Hamm, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Alexander Lenzner,
Geschäftszweig: Durchführung von Malerarbeiten im Innen- und Außenbereich, Betonsanierungen, Kunststoff, und WHG-Beschichtungen, pp
ist am 24.09.2026, um 12:18 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
259 IN 1057/24
Amtsgericht Dortmund, 24.09.2026