Forderungsprüfung
MBB Clean Energy AG
München
Das Amtsgericht München hat zur MBB Clean Energy AG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.09.2026, Aktenzeichen 1508 IN 1912/15.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht München
- Aktenzeichen
- 1508 IN 1912/15
- Registerbezug
- München, HRB 198284
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 28.09.2026
- Rechtsform
- AG
- Im Handelsregister seit
- 2012
- Grundkapital
- 1.000.000 EUR (laut Handelsregister)
Veröffentlichungstext
1508 IN 1912/15
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MBB Clean Energy AG, vertreten durch d. Vorstand, Inselkammerstraße 10, 82008 Unterhaching
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 198284
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 561-570 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MBB Clean Energy AG, vertreten durch d. Vorstand, Inselkammerstraße 10, 82008 Unterhaching
Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 198284
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 561-570 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 02.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 25.09.2026