Forderungsprüfung
MAXIMA INVESTMENT GmbH
Weißenburg
Das Amtsgericht Ansbach hat zur MAXIMA INVESTMENT GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 4 IN 59/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Ansbach
- Aktenzeichen
- 4 IN 59/25
- Registerbezug
- Ansbach, HRB 5012
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Finanzen & Versicherungen (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
4 IN 59/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MAXIMA INVESTMENT GmbH, Am Maierfeld 3, 91781 Weißenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Hoang Hai und Hoang Thuy Phuong
Registergericht: Amtsgericht Ansbach HRB 5012
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 12.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 bis 16 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 13.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
MAXIMA INVESTMENT GmbH, Am Maierfeld 3, 91781 Weißenburg, vertreten durch die Geschäftsführer Hoang Hai und Hoang Thuy Phuong
Registergericht: Amtsgericht Ansbach HRB 5012
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 12.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 13 bis 16 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 24.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Ansbach - Insolvenzgericht - 13.10.2026