Sicherungsmaßnahme

MAVI Invest Holding UG (haftungsbeschränkt)

Lünen

Das Amtsgericht Dortmund hat zur MAVI Invest Holding UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 256 IN 101/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
256 IN 101/26
Registerbezug
Dortmund, HRB 30908
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
14.10.2026
Rechtsform
UG (haftungsbeschränkt)
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
500 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
der Erwerb, die Veräußerung, das Halten und das Verwalten von Unternehmensbeteiligungen sowie die strategische Steuerung von Unternehmen.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 256 IN 101/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der MAVI Invest Holding UG (haftungsbeschränkt), Waltroper Str. 7, 44536 Lünen, eingetragen im Handelsregister B des Amtsgerichts Dortmund unter der Registernummer HRB 30908,
gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Gülcan Ayyildiz, Waltroper Str. 7, 44536 Lünen

Geschäftszweig: Erwerb, Veräußerung, Halten und Verwalten von Unternehmensbeteiligungen sowie die strategische Steuerung von Unternehmen

ist am 14.10.2026, um 14:25 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Christoph Schulte-Kaubrügger, Königswall 21, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

256 IN 101/26
Amtsgericht Dortmund, 14.10.2026
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