Abweisung mangels Masse
Mato UG (haftungsbeschränkt)
Bonn
Das Amtsgericht Bonn hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Mato UG (haftungsbeschränkt) mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 17.06.2026, Aktenzeichen 98 IN 9/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Bonn
- Aktenzeichen
- 98 IN 9/25
- Registerbezug
- Bonn, HRB 24888
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 17.06.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Bonn, Aktenzeichen: 98 IN 9/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24888 eingetragenen Mato UG (haftungsbeschränkt), Auf dem Kirchbüchel 7, 53127 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mato Andelic, Im Wiesfeld 23, 53179 Bonn
Geschäftszweig: Trockenbau, Bodenlegerarbeiten, Raumausstattung.
ist der am 29.01.2025 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 15.01.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 11.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Bonn, 11.06.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Bonn unter HRB 24888 eingetragenen Mato UG (haftungsbeschränkt), Auf dem Kirchbüchel 7, 53127 Bonn, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Mato Andelic, Im Wiesfeld 23, 53179 Bonn
Geschäftszweig: Trockenbau, Bodenlegerarbeiten, Raumausstattung.
ist der am 29.01.2025 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 15.01.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 11.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Bonn, 11.06.2026