Sicherungsmaßnahme
MAINBAU CONCEPT GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur MAINBAU CONCEPT GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.12.2025, Aktenzeichen 810 IN 1807/25 M-12-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 1807/25 M-12-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 130826
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 10.12.2025
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Adolf Sirrenberg
- Im Handelsregister seit
- 2023
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Durchführung von Arbeiten im Bereich schlüsselfertiges Bauen, insbesondere von Rohbauarbeiten, Maurer- und Betonarbeiten, Stahlbauarbeiten, Montagearbeiten, das Anlegen und Gestalten von Außenanlagen samt der zugehörigen konzeptionellen Beratung und Organisation, die Vergabe von Bauleistungen, sowie alles, was der Erreichung des Gesellschaftszwecks dienlich und förderlich ist.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 1807/25 M-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der MAINBAU CONCEPT GmbH, Strahlenberger Weg 26b, 60599 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 130826), vertr. d.: 1. Zlatko Capljak, 63454 Hanau, (Geschäftsführer), 2. Dusan Perencevic, 63486 Bruchköbel, (Geschäftsführer), ist am 09.12.2025 um 14:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Adolf Sirrenberg, Landgraf-Philipp-Straße 9, 60431 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 52 01 76, Fax: 069/ 52 01 51, E-Mail: kanzlei@ra-sirrenberg.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.12.2025
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.12.2025