Forderungsprüfung
M & G Logistik GmbH
Henstedt-Ulzburg
Das Amtsgericht Norderstedt hat zur M & G Logistik GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 29.09.2026, Aktenzeichen 66 IN 159/24.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Norderstedt
- Aktenzeichen
- 66 IN 159/24
- Registerbezug
- Kiel, HRB 22364
- Bundesland
- Schleswig-Holstein
- Veröffentlichung
- 29.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Branchenindikator
- Transport & Logistik (nur Firmennamensignal)
Veröffentlichungstext
66 IN 159/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
M & G Logistik GmbH, Heidekoppel 16, 24558 Henstedt-Ulzburg, vertreten durch den Geschäftsführer Falah Murad
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 22364 KI
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 16.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Norderstedt - Insolvenzgericht - 14.08.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
M & G Logistik GmbH, Heidekoppel 16, 24558 Henstedt-Ulzburg, vertreten durch den Geschäftsführer Falah Murad
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 22364 KI
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 16.11.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Norderstedt - Insolvenzgericht - 14.08.2026