Sicherungsmaßnahme

LUD-Tech GmbH

Kaiserslautern

Das Amtsgericht Kaiserslautern hat zur LUD-Tech GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 20.07.2026, Aktenzeichen 1 IN 120/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Kaiserslautern
Aktenzeichen
1 IN 120/26
Registerbezug
Kaiserslautern, HRB 34334
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
20.07.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Gesa-Gabriele Edenharder

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

1 IN 120/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der LUD-Tech GmbH, Parkstraße 8, 67655 Kaiserslautern (AG Kaiserslautern, HRB 34334), vertr. d.: 1. Özgür Turgut Ugur, (Geschäftsführer), 2. Aysel Dudaksar, (Geschäftsführer), ist am 17.07.2026 um 12:20 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Gesa-Gabriele Edenharder, Roth, Klein, Gilcher & Partner Rechtsanwälte, Bachstraße 5-7, 68165 Mannheim, Tel.: 0621/44004-0, Fax: 0621/448399 bestellt worden.
Der komplette Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Kaiserslautern eingesehen werden.
Amtsgericht Kaiserslautern, 17.07.2026
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