Forderungsprüfung

Lubomirsky Bauausführung GmbH

Henstedt-Ulzburg

Das Amtsgericht Norderstedt hat zur Lubomirsky Bauausführung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 66 IN 30/24.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Norderstedt
Aktenzeichen
66 IN 30/24
Registerbezug
Kiel, HRB 21152 KI
Bundesland
Schleswig-Holstein
Veröffentlichung
08.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2019
Stammkapital
25.000 € (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Bauausführungen aller Art. Ausgenommen sind solche, die einer besonderen Genehmigung bedürfen.

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

66 IN 30/24

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

Lubomirsky Bauausführung GmbH, Beckersbergstraße 82, 24558 Henstedt-Ulzburg, vertreten durch den Liquidator Lucas Roman Lubomirsky
Registergericht: Amtsgericht Kiel Register-Nr.: HRB 21152 KI
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 5 (ggf. ff.) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Prüfungsstichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, ist der 08.12.2026.
Spätestens an diesem Tag muss der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, bei Gericht eingehen.
Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder Ihrem Rang bestritten wird.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen wird spätestens am 01.12.2026 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Norderstedt - Insolvenzgericht - 08.09.2026
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