Forderungsprüfung
Levl Energy GmbH
Stuttgart
Das Amtsgericht Stuttgart hat zur Levl Energy GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 25.09.2026, Aktenzeichen 9 IN 764/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Stuttgart
- Aktenzeichen
- 9 IN 764/25
- Registerbezug
- Stuttgart, HRB 792697
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 25.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 2024
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Erschließung und Bereitstellung von Flexibilität in elektrisch flexiblen Anlagen, insbesondere Batteriespeichern, für deren Integration in Energiemärkte durch Erbringung von Dienstleistungen insbesondere in Form von Analysen von Anlagen und Identifizierung von Flexibilität. Die Gesellschaft aggregiert und vernetzt verschiedene Partner in der Energiewirtschaft und übernimmt die Steuerung einzel …
Veröffentlichungstext
9 IN 764/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Levl Energy GmbH, Birkenwaldstraße 34, 70191 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Marco Batschkowski und Hauke Lapschies
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 792697
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Möhrle Happ Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 335837
1. Die Prüfung der bis 24.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18-21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 24.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Levl Energy GmbH, Birkenwaldstraße 34, 70191 Stuttgart, vertreten durch die Geschäftsführer Marco Batschkowski und Hauke Lapschies
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 792697
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Möhrle Happ Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Brandstwiete 3, 20457 Hamburg, Gz.: 335837
1. Die Prüfung der bis 24.09.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 18-21 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Stuttgart - Insolvenzgericht - 24.09.2026