Abweisung mangels Masse
Ledlight Solutions GmbH
Ascheberg
Das Amtsgericht Münster (Westfalen) hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der Ledlight Solutions GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 11.05.2026, Aktenzeichen 82 IN 62/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Münster (Westfalen)
- Aktenzeichen
- 82 IN 62/25
- Registerbezug
- Münster (Westfalen), HRB 15371
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 11.05.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Münster, Aktenzeichen: 82 IN 62/25
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15371 eingetragenen Ledlight Solutions GmbH, An der Hansalinie 32, 59387 Ascheberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Roberto Cabanes, Schiffahrter Damm 28, 48149 Münster und Herrn Ralf Bohn, Gartenstraße 24, 59387 Ascheberg
ist der am 15.10.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 10.10.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 08.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Münster, 08.05.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Münster unter HRB 15371 eingetragenen Ledlight Solutions GmbH, An der Hansalinie 32, 59387 Ascheberg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Roberto Cabanes, Schiffahrter Damm 28, 48149 Münster und Herrn Ralf Bohn, Gartenstraße 24, 59387 Ascheberg
ist der am 15.10.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 10.10.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 08.05.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Münster, 08.05.2026