Sicherungsmaßnahme
L.U.M GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur L.U.M GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 10.06.2026, Aktenzeichen 810 IN 438/26 L-82-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 438/26 L-82-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 136119
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 10.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Ulrike Hoge-Peters
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- der Betrieb von Restaurants, Bars, Cafés, Lounges, Imbissen mit Lieferservice mit einem umfassenden Angebot von Speisen und Getränken, sowie Tabakwaren und sonstigen Waren aller Art, die in gastronomischen Betrieben zum Ausschank oder Verkauf gelangen und die Durchführung aller damit zusammenhängenden Tätigkeiten. Gegenstand des Unternehmens ist des Weiteren der Straßenverkauf, Catering und Partys …
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Es liegt ein Insolvenzantrag vor. Das Gericht prüft, ob ein Verfahren eröffnet wird, und sichert bis dahin das Vermögen – häufig durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Über die Eröffnung ist noch nicht entschieden.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Insolvenzgeld gibt es erst ab Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens; eine Vorfinanzierung der Löhne ist häufig möglich.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 438/26 L-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der L.U.M GmbH, Hauptwache-Passage, Laden 6, 60313 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 136119), vertr. d.: 1. Dalijt Singh, (Geschäftsführer), 2. Harcharan Singh, (Geschäftsführer), ist am 09.06.2026 um 16:34 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Ulrike Hoge-Peters, Hynspergstraße 24, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 91 10 0, Fax: 069 / 95 91 10 80, E-Mail: mail@hgw.de, Internet: www.hgw.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.06.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 09.06.2026