Forderungsprüfung
Kuhn + Gorol & Co
Aalen
Das Amtsgericht Aalen hat zur Kuhn + Gorol & Co eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 28.10.2026, Aktenzeichen 3 IN 126/20.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aalen
- Aktenzeichen
- 3 IN 126/20
- Registerbezug
- Ulm, HRB 500480
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 28.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
Veröffentlichungstext
3 IN 126/20
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kuhn + Gorol & Co. Dentaltechnik GmbH, Turnstr. 3, 73430 Aalen, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Kuhn
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 500480
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 18.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 28.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kuhn + Gorol & Co. Dentaltechnik GmbH, Turnstr. 3, 73430 Aalen, vertreten durch den Geschäftsführer Robert Kuhn
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 500480
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 18.11.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 09.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 28.10.2026