Forderungsprüfung
Kommbat GmbH
Straubenhardt
Das Amtsgericht Pforzheim hat zur Kommbat GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 21.10.2026, Aktenzeichen 2 IN 324/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Pforzheim
- Aktenzeichen
- 2 IN 324/25
- Registerbezug
- Mannheim, HRA 741862
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 21.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
2 IN 324/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kommbat GmbH, Hansgaß 8, 75334 Straubenhardt, vertreten durch den Geschäftsführer Viktor Maurer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 741862
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 21.10.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Kommbat GmbH, Hansgaß 8, 75334 Straubenhardt, vertreten durch den Geschäftsführer Viktor Maurer
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 741862
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 03.12.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Pforzheim - Insolvenzgericht - 21.10.2026