Forderungsprüfung

KK Wohnen GmbH

Tübingen

Das Amtsgericht Tübingen hat zur KK Wohnen GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 06.10.2026, Aktenzeichen 11 IN 437/22.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Tübingen
Aktenzeichen
11 IN 437/22
Registerbezug
Stuttgart, HRB 779252
Bundesland
Baden-Württemberg
Veröffentlichung
06.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
2021
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Tätigkeit als Bauträger gemäß § 34 c GewO, schlüsselfertiges Bauen von Wohn- und Geschäftshäusern, sowie Handel mit Immobilien, Erwerb und der Vertrieb von Grundstücken, Wohnungs- und Teileigentum auch im Sinne des § 34 c GewO, sowie der Erwerb, die Veräußerung und die Verwaltung von Beteiligungen an anderen Personen- oder Kapitalgesellschaften, die Vermietung, Verpachtung und Verwaltung eigenen Vermögens.

Veröffentlichungstext

11 IN 437/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.

KK Wohnen GmbH, August-Bebel-Straße 9, 72072 Tübingen, vertreten durch die Geschäftsführer Andreas Kandlbinder und Caroline Kandlbinder
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 779252
- Schuldnerin -

1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 10.11.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik "Bürger" entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.

Amtsgericht Tübingen - Insolvenzgericht - 28.08.2026
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