Sicherungsmaßnahme

KFZUP GmbH

Bielefeld

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur KFZUP GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.08.2026, Aktenzeichen 43 IN 451/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 451/26
Registerbezug
Bielefeld, HRB 46165
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.08.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Birte Meister
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Reparaturen von aller Art Fahrzeugen, Vermittlung von Aufträgen, Onlinehandel, Ankauf und Verkauf von Fahrzeugen, Teilehandel. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, sich an gleichartigen oder ähnlichen Gesellschaften im In- und Ausland beteiligen.
Branchenindikator
Automobil (nur Firmennamensignal)

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 451/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 46165 eingetragenen KFZUP GmbH, Hillegosser Straße 42, 33719 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Diana Regina Jakobs-Peltz, Apollostr. 15, 30952 Ronnenberg

Geschäftszweig: Reparaturen von aller Art Fahrzeugen, Vermittlung von Aufträgen, Onlinehandel, Ankauf und Verkauf von Fahrzeugen, Teilehandel

ist am 03.08.2026, um 11:02 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Dr. Birte Meister, Adenauerplatz 4, 33602 Bielefeld bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

43 IN 451/26
Amtsgericht Bielefeld, 03.08.2026
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