Sicherungsmaßnahme
KEYGEM GmbH
Aachen
Das Amtsgericht Aachen hat zur KEYGEM GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.09.2026, Aktenzeichen 93 IN 189/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aachen
- Aktenzeichen
- 93 IN 189/26
- Registerbezug
- Aachen, HRB 26423
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 14.09.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 93 IN 189/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 26423 eingetragenen KEYGEM GmbH, Kuhlweg 61, 52074 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Angelo Antonio Sparacio,
Geschäftszweig: Vertrieb und Handel mit Computerkomponenten
ist am 14.09.2026, um 09:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Kristina Bopp-Wessing, Dennewartstr. 25-27, 52068 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 189/26
Amtsgericht Aachen, 14.09.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 26423 eingetragenen KEYGEM GmbH, Kuhlweg 61, 52074 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Angelo Antonio Sparacio,
Geschäftszweig: Vertrieb und Handel mit Computerkomponenten
ist am 14.09.2026, um 09:19 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Kristina Bopp-Wessing, Dennewartstr. 25-27, 52068 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
93 IN 189/26
Amtsgericht Aachen, 14.09.2026