Forderungsprüfung
KEHREL Aktiengesellschaft
Großräschen
Das Amtsgericht Cottbus hat zur KEHREL Aktiengesellschaft eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2026, Aktenzeichen 63 IN 24/18.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Cottbus
- Aktenzeichen
- 63 IN 24/18
- Registerbezug
- Cottbus, HRB 5935 CB
- Bundesland
- Brandenburg
- Veröffentlichung
- 01.10.2026
- Rechtsform
- AG
Veröffentlichungstext
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der KEHREL Aktiengesellschaft, Woschkower Weg 10, 01983 Großräschen wird angeordnet: Die nachträglich angemeldeten und noch nicht geprüften Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft (§ 177 Abs. 1 InsO).
Der Sonderinsolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 17.11.2026 (Prüfungsstichtag) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages auf der Insolvenzgeschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus zur Einsicht der Beteiligten aus.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Cottbus, den 28. September 2026
Az.: 63 IN 24/18
Der Sonderinsolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und der Schuldner können bis zum 17.11.2026 (Prüfungsstichtag) gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Der Prüfungsstichtag entspricht dem besonderen Prüfungstermin (§ 177 Abs. 1 InsO).
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf des Prüfungsstichtages auf der Insolvenzgeschäftsstelle des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus zur Einsicht der Beteiligten aus.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Cottbus, den 28. September 2026
Az.: 63 IN 24/18