Vergütungsfestsetzung
Julius Schüle Druckguss GmbH
Schwäbisch Gmünd
Das Amtsgericht Aalen hat zur Julius Schüle Druckguss GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 13.10.2026, Aktenzeichen 6 IN 561/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Aalen
- Aktenzeichen
- 6 IN 561/26
- Registerbezug
- Ulm, HRB 701708
- Bundesland
- Baden-Württemberg
- Veröffentlichung
- 13.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Im Handelsregister seit
- 1999
- Stammkapital
- 800.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Herstellung von Werkzeugen sowie Fertigung und Bearbeitung von druckgusstechnischen Erzeugnissen und ähnlichen Produkten.
Veröffentlichungstext
6 IN 561/26
In dem Verfahren über den Antrag d.
Julius Schüle Druckguss GmbH, Buchstr. 195, 73525 Schwäbisch Gmünd, vertreten durch die Geschäftsführer Sebastian Bechtle und Michael Eidecker
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 701708
Geschäftszweig: Herstellung von Werkzeugen sowie Fertigung und Bearbeitung von druckgusstechnischen Erzeugnissen und ähnlichen Produkten.
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berliner Str. 44, 60311 Frankfurt am Main, Gz.: 2120-2023 hks/aef
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Den Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses wird eine Vorschuss auf die Auslagen wiefolgt gewährt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Bewilligung eines Vorschusses auf die Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses (vertreten durch die Schuldnerin) vom 07.10.2026.Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen, da der Abschluss einer Vermögenshaftpflichtversicherung im vorliegenden Fall für sinnvoll und erforderlich angesehen wirdMit dem geltend gemachten Vorschussbetrag wird die endgültige Vergütung nicht überschritten.Die dem vorläufigen Gläubigerausschuss entstandenen Kosten für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für (vorläufige) Sachwalter in Höhe von 8.750,00 EUR waren festzusetzen. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 12.10.2026
In dem Verfahren über den Antrag d.
Julius Schüle Druckguss GmbH, Buchstr. 195, 73525 Schwäbisch Gmünd, vertreten durch die Geschäftsführer Sebastian Bechtle und Michael Eidecker
Registergericht: Amtsgericht Ulm Registergericht Register-Nr.: HRB 701708
Geschäftszweig: Herstellung von Werkzeugen sowie Fertigung und Bearbeitung von druckgusstechnischen Erzeugnissen und ähnlichen Produkten.
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte GRUB BRUGGER Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB, Berliner Str. 44, 60311 Frankfurt am Main, Gz.: 2120-2023 hks/aef
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
Den Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses wird eine Vorschuss auf die Auslagen wiefolgt gewährt: Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen.
Festgesetzt wurden:
Vergütung
zuzüglich 19 % Umsatzsteuer
Endbetrag
Gründe:
Die Bewilligung eines Vorschusses auf die Auslagen, einschließlich Umsatzsteuer, erfolgt gemäß Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses (vertreten durch die Schuldnerin) vom 07.10.2026.Dem Antrag war in vollem Umfang zu entsprechen, da der Abschluss einer Vermögenshaftpflichtversicherung im vorliegenden Fall für sinnvoll und erforderlich angesehen wirdMit dem geltend gemachten Vorschussbetrag wird die endgültige Vergütung nicht überschritten.Die dem vorläufigen Gläubigerausschuss entstandenen Kosten für Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für (vorläufige) Sachwalter in Höhe von 8.750,00 EUR waren festzusetzen. Die Umsatzsteuer war gem. § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % hinzuzusetzen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.
Die Beschwerde ist nur zulässig, wenn der Wert des Beschwerdegegenstandes 300 Euro übersteigt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Aalen
Stuttgarter Straße 9
73430 Aalen
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.
Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.
Amtsgericht Aalen - Insolvenzgericht - 12.10.2026