Sicherungsmaßnahme

JoBa GmbH

Frankfurt am Main

Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur JoBa GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 03.07.2026, Aktenzeichen 810 IN 898/26 J-12-.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Frankfurt am Main
Aktenzeichen
810 IN 898/26 J-12-
Registerbezug
Frankfurt am Main, HRB 134939
Bundesland
Hessen
Veröffentlichung
03.07.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Jan Markus Plathner
Im Handelsregister seit
2024
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Hoch- und Tiefbau.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

810 IN 898/26 J-12-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der JoBa GmbH, Lyoner Straße 15, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 134939), vertr. d.: Jonuz Hadzic, Offenbach, (Geschäftsführer), ist am 02.07.2026 um 11:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 37 00 22 0, Fax: 069/ 37 00 22 111, E-Mail: frankfurt@brinkmann-partner.de, Internet: www.brinkmann-partner.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 02.07.2026
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