Abweisung mangels Masse
JAK-safety GmbH
Gladbeck
Das Amtsgericht Essen hat den Insolvenzantrag über das Vermögen der JAK-safety GmbH mangels Masse abgewiesen. Veröffentlicht am 10.06.2026, Aktenzeichen 164 IN 92/25.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 164 IN 92/25
- Registerbezug
- Gelsenkirchen, HRB 14779
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 10.06.2026
- Rechtsform
- GmbH
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 164 IN 92/25
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14779 eingetragenen JAK-safety GmbH, Am Wiesenbusch 2, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernhard Dieter Goedecke, Am Wiesenbusch 2, 45966 Gladbeck
ist der am 22.09.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 16.09.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 09.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Essen, 09.06.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Gelsenkirchen unter HRB 14779 eingetragenen JAK-safety GmbH, Am Wiesenbusch 2, 45966 Gladbeck, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Bernhard Dieter Goedecke, Am Wiesenbusch 2, 45966 Gladbeck
ist der am 22.09.2025 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 16.09.2025 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 09.06.2026 mangels Masse abgewiesen worden.
Amtsgericht Essen, 09.06.2026