Aufhebung des Verfahrens

Jagdfeld Projektsteuerung GmbH

Jüchen

Das Amtsgericht Mönchengladbach hat zur Jagdfeld Projektsteuerung GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 19.08.2026, Aktenzeichen 45 IN 78/16.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Mönchengladbach
Aktenzeichen
45 IN 78/16
Registerbezug
Mönchengladbach, HRB 12533
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
19.08.2026
Rechtsform
GmbH
Insolvenzverwalter
Stefan Sprinz
Im Handelsregister seit
2008
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
An- und Verkauf sowie die Entwicklung von Immobilien jeder Art.

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Mönchengladbach, Aktenzeichen: 45 IN 78/16

Das Insolvenzverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Mönchengladbach unter HRB 12533 eingetragenen Jagdfeld Projektsteuerung GmbH, Adam-Ries-Straße 50, 41363 Jüchen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Marco Jagdfeld, Adam-Ries-Straße 50, 41363 Jüchen

Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Stefan Sprinz, Madrider Straße 25, 41069 Mönchengladbach

wird heute, am 18.08.2026, um 13:51 Uhr nach Vollzug der Schlussverteilung aufgehoben (§ 200 InsO).

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss ist der Rechtsbehelf der Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG gegeben. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch die Entscheidung beeinträchtigt sind. Die Erinnerung ist schriftlich in deutscher Sprache bei dem Amtsgericht Mönchengladbach, Hohenzollernstr. 155, 41061 Mönchengladbach einzulegen. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts abgegeben werden und soll begründet werden.
Die Erinnerung muss binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem zuständigen Amtsgericht Mönchengladbach eingegangen sein. Das gilt auch dann, wenn die Erinnerung zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen als dem nach dieser Belehrung zuständigen Amtsgericht abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Rechtsbehelfsfrist ist der frühere Zeitpunkt.

45 IN 78/16
Amtsgericht Mönchengladbach, 18.08.2026
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