Sicherungsmaßnahme
Innova Bau Concept GmbH
Essen
Das Amtsgericht Essen hat zur Innova Bau Concept GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 160 IN 251/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Essen
- Aktenzeichen
- 160 IN 251/26
- Registerbezug
- Essen, HRB 25533
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 05.10.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Dr. Marc d'Avoine
- Im Handelsregister seit
- 2014
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Die Erbringung von Leistungen im Bereich Projektmanagement, Bauberatung, Bauleitung, Ausführung von Industrie und Gewerbebauten.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Es liegt ein Insolvenzantrag vor. Das Gericht prüft, ob ein Verfahren eröffnet wird, und sichert bis dahin das Vermögen – häufig durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Über die Eröffnung ist noch nicht entschieden.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Insolvenzgeld gibt es erst ab Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens; eine Vorfinanzierung der Löhne ist häufig möglich.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 251/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25533 eingetragenen Innova Bau Concept GmbH, Im Teelbruch 126, 45219 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bogdan Cricoveanu, Im Teelbruch 126, 45219 Essen und Herrn Oliver Brockhaus, Im Teelbruch 126, 45219 Essen
Geschäftszweig: Die Erbringung von Leistungen im Bereich Projektmanagement, Bauberatung, Bauleitung, Ausführung von Industrie und Gewerbebauten.
ist am 05.10.2026, um 15:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
160 IN 251/26
Amtsgericht Essen, 05.10.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25533 eingetragenen Innova Bau Concept GmbH, Im Teelbruch 126, 45219 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bogdan Cricoveanu, Im Teelbruch 126, 45219 Essen und Herrn Oliver Brockhaus, Im Teelbruch 126, 45219 Essen
Geschäftszweig: Die Erbringung von Leistungen im Bereich Projektmanagement, Bauberatung, Bauleitung, Ausführung von Industrie und Gewerbebauten.
ist am 05.10.2026, um 15:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
160 IN 251/26
Amtsgericht Essen, 05.10.2026