Sicherungsmaßnahme

Innova Bau Concept GmbH

Essen

Das Amtsgericht Essen hat zur Innova Bau Concept GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 05.10.2026, Aktenzeichen 160 IN 251/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Essen
Aktenzeichen
160 IN 251/26
Registerbezug
Essen, HRB 25533
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
05.10.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Dr. Marc d'Avoine
Im Handelsregister seit
2014
Stammkapital
25.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Die Erbringung von Leistungen im Bereich Projektmanagement, Bauberatung, Bauleitung, Ausführung von Industrie und Gewerbebauten.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Es liegt ein Insolvenzantrag vor. Das Gericht prüft, ob ein Verfahren eröffnet wird, und sichert bis dahin das Vermögen – häufig durch einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Über die Eröffnung ist noch nicht entschieden.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Insolvenzgeld gibt es erst ab Eröffnung oder Abweisung des Verfahrens; eine Vorfinanzierung der Löhne ist häufig möglich.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 160 IN 251/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Essen unter HRB 25533 eingetragenen Innova Bau Concept GmbH, Im Teelbruch 126, 45219 Essen, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Bogdan Cricoveanu, Im Teelbruch 126, 45219 Essen und Herrn Oliver Brockhaus, Im Teelbruch 126, 45219 Essen

Geschäftszweig: Die Erbringung von Leistungen im Bereich Projektmanagement, Bauberatung, Bauleitung, Ausführung von Industrie und Gewerbebauten.

ist am 05.10.2026, um 15:32 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Marc d'Avoine, Bembergstr. 2-4, 42103 Wuppertal bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

160 IN 251/26
Amtsgericht Essen, 05.10.2026
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