Forderungsprüfung
Infinity Projektbau GmbH & Co. KG
Fahrenzhausen
Das Amtsgericht Landshut hat zur Infinity Projektbau GmbH & Co. KG eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2026, Aktenzeichen IN 712/22.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Landshut
- Aktenzeichen
- IN 712/22
- Registerbezug
- München, HRA 108774
- Bundesland
- Bayern
- Veröffentlichung
- 01.10.2026
- Rechtsform
- GmbH & Co. KG
Veröffentlichungstext
IN 712/22
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Infinity Projektbau GmbH & Co. KG, Lindenstraße 6a, 85777 Fahrenzhausen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Infinity Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Enzensberger Elfriede
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 108774
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 28.09.2026
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Infinity Projektbau GmbH & Co. KG, Lindenstraße 6a, 85777 Fahrenzhausen, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Infinity Verwaltungs GmbH, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Enzensberger Elfriede
Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRA 108774
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 05.10.2026 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.10.2026 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
Amtsgericht Landshut - Insolvenzgericht - 28.09.2026