Insolvenzbekanntmachung

IMEX Beschaffungs-Marketing und Vertriebs GmbH

Bielefeld

Das Amtsgericht Bielefeld hat zur IMEX Beschaffungs-Marketing und Vertriebs GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 08.10.2026, Aktenzeichen 43 IN 712/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Bielefeld
Aktenzeichen
43 IN 712/26
Registerbezug
Bielefeld, HRB 33040
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
08.10.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1988
Stammkapital
26.000 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Handel mit Waren aller Art. Die Gesellschaft darf alle Rechtsgeschäfte abschließen und alle Maßnahmen ergreifen, die dem Hauptzweck dienen und zur Förderung des Gesellschaftszweckes direkt oder indirekt geeignet sind; sie ist berechtigt zur Geschäftsführung von und Beteiligung an Unternehmen gleicher oder ähnlicher Branche, auch als persönlich haftende Gesellschafterin. Sie ist berechtigt, Zweigni …
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Veröffentlichungstext

Amtsgericht Bielefeld, Aktenzeichen: 43 IN 712/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 33040 eingetragenen IMEX Beschaffungs-Marketing und Vertriebs GmbH, Breedenstr. 36, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartmut Uetrecht,

43 IN 712/26

AMTSGERICHT BIELEFELD
BESCHLUSS

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Bielefeld unter HRB 33040 eingetragenen IMEX Beschaffungs-Marketing und Vertriebs GmbH, letzte bekannte Anschrift: Breedenstr. 36, 33649 Bielefeld, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Hartmut Uetrecht, Anschrift unbekannt

wird der Eröffnungsantrag der Schuldnerin vom 27.08.2026 als unzulässig abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Schuldnerin.

Gegenstandswert (§ 58 GKG): 500,00 €.

Gründe:

Der Eröffnungsantrag ist unzulässig, da dem Antrag das gem. § 13 I 1 InsO zwingend beizufügende Gläubigerverzeichnis nicht beigefügt war. Auch ansonsten ist der Antrag ohne jede Substanz. Es genügt nicht, lediglich einen Insolvenzgrund zu benennen. Vielmehr muss das Gericht bereits aufgrund des Inhalts des Antrags in der Lage sein, im Wesentlichen zu beurteilen, ob Zahlungsunfähigkeit, drohende Zahlungsunfähigkeit oder - bei juristischen Personen und bei Gesellschaften im Sinne von § 19 Abs. 3 InsO - Überschuldung vorliegt.
Schließlich konnte die Zwischenverfügung, in welcher das Gericht am 10.09.2026 auf diese Mängel hinwies, an die Gesellschaft nicht mehr zugestellt werden. Es lag ein Rückbrief vor mit dem Vermerk "Adressat unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln". Auch die Anschrift des Geschäftsführers ließ sich weder durch Nachforschungen im Handelsregister, noch durch eine Behördenabfrage, ermitteln.

Rechtsmittelbelehrung:
Gegen diesen Beschluss steht der Antragstellerin/dem Antragsteller und, wenn die Abweisung des Antrags nach § 26 InsO erfolgt, der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 1 InsO zu. Sie steht jedem zu, dessen Rechte durch den Beschluss beeinträchtigt sind. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bielefeld, Gerichtstraße 6, 33602 Bielefeld schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.
Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Bielefeld eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

Bielefeld, 07.10.2026
Amtsgericht

Kausen
Richter am Amtsgericht

43 IN 712/26
Amtsgericht Bielefeld, 08.10.2026
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