Sicherungsmaßnahme
IG Elektro GmbH
Frankfurt am Main
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat zur IG Elektro GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 11.02.2026, Aktenzeichen 810 IN 207/26 I-82-.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 207/26 I-82-
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 121713
- Bundesland
- Hessen
- Veröffentlichung
- 11.02.2026
- Rechtsform
- GmbH
- Vorläufiger Insolvenzverwalter
- Karl-Heinz Trebing
- Im Handelsregister seit
- 2021
- Stammkapital
- 25.000 EUR (laut Handelsregister)
- Unternehmensgegenstand
- Elektrotechnik im Handwerk, die Installation und Verkabelung von Netzwerkinfrastrukturen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit sämtliche Tätigkeiten nicht genehmigungspflichtig sind.
Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten
- Antragsverfahren
- Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
- Für Gläubiger
- Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
- Für Beschäftigte
- Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.
Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt
Veröffentlichungstext
810 IN 207/26 I-82-: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der IG Elektro GmbH, Odenwaldstraße 32, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 121713), vertr. d.: Ilaz Delija, (Geschäftsführer), ist am 11.02.2026 um 11:03 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Karl-Heinz Trebing, Hanauer Landstraße 148 a, 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 15 05 15 55, Fax: 069/ 15 05 15 39, E-Mail: office@trebing-bert.de, Internet: www.trebing-bert.de bestellt worden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.02.2026
Amtsgericht Frankfurt am Main, 11.02.2026