Sicherungsmaßnahme

Hüttenbrauck Verwaltungsgesellschaft mbH

Unna

Das Amtsgericht Dortmund hat zur Hüttenbrauck Verwaltungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.10.2026, Aktenzeichen 258 IN 130/26.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Dortmund
Aktenzeichen
258 IN 130/26
Registerbezug
Hamm, HRB 3084
Bundesland
Nordrhein-Westfalen
Veröffentlichung
30.10.2026
Rechtsform
Sonstige / nicht erkannt
Insolvenzverwalter
Marvin Bauernfeind

Veröffentlichungstext

Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 130/26

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 3084 eingetragenen Hüttenbrauck Verwaltungsgesellschaft mbH, Max-Eyth-Str. 3, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Joachim Hüttenbrauck, , Frau Cordula Benecke, und Herrn Helmut Wilhelm Hüttenbrauck,

ist am 30.10.2026, um 12:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

258 IN 130/26
Amtsgericht Dortmund, 30.10.2026