Sicherungsmaßnahme
Hüttenbrauck Verwaltungsgesellschaft mbH
Unna
Das Amtsgericht Dortmund hat zur Hüttenbrauck Verwaltungsgesellschaft mbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 30.10.2026, Aktenzeichen 258 IN 130/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Dortmund
- Aktenzeichen
- 258 IN 130/26
- Registerbezug
- Hamm, HRB 3084
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 30.10.2026
- Rechtsform
- Sonstige / nicht erkannt
- Insolvenzverwalter
- Marvin Bauernfeind
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Dortmund, Aktenzeichen: 258 IN 130/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 3084 eingetragenen Hüttenbrauck Verwaltungsgesellschaft mbH, Max-Eyth-Str. 3, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Joachim Hüttenbrauck, , Frau Cordula Benecke, und Herrn Helmut Wilhelm Hüttenbrauck,
ist am 30.10.2026, um 12:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
258 IN 130/26
Amtsgericht Dortmund, 30.10.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamm unter HRB 3084 eingetragenen Hüttenbrauck Verwaltungsgesellschaft mbH, Max-Eyth-Str. 3, 59423 Unna, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Dipl.-Ing. Joachim Hüttenbrauck, , Frau Cordula Benecke, und Herrn Helmut Wilhelm Hüttenbrauck,
ist am 30.10.2026, um 12:33 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Marvin Bauernfeind, Westenhellweg 92 - 94, 44137 Dortmund bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
258 IN 130/26
Amtsgericht Dortmund, 30.10.2026