Forderungsprüfung

Horn Gerüstbau GmbH

Konz

Das Amtsgericht Trier hat zur Horn Gerüstbau GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 02.11.2026, Aktenzeichen 23 IN 169/16.

Insolvenzgericht
Amtsgericht Trier
Aktenzeichen
23 IN 169/16
Registerbezug
Wittlich, HRB 1631
Bundesland
Rheinland-Pfalz
Veröffentlichung
02.11.2026
Rechtsform
GmbH
Im Handelsregister seit
1978
Stammkapital
25.564,59 EUR (laut Handelsregister)
Unternehmensgegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist das Aufstellen und die Vermietung von Gerüsten aller Art.
Branchenindikator
Bau & Handwerk (nur Firmennamensignal)

Termine und Fristen

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  • Prüfungsstichtag (schriftliches Verfahren)

Automatisch aus dem Bekanntmachungstext ausgelesen. Maßgeblich sind der Originaltext und Mitteilungen von Gericht oder Verwaltung.

Veröffentlichungstext

23 IN 169/16: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Horn Gerüstbau GmbH, Brunnenstraße 41, 54329 Konz (AG Wittlich, HRB 1631), vertr. d.: Kurt Horn, als GF der Horn Gerüstbau GmbH, Mirabellenweg 17, 54329 Konz, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen gemäß § 39 Abs. 1 InsO werden zur Teilnahme am Insolvenzverfahren zugelassen.

Die Gläubiger nachrangiger Forderungen werden aufgefordert, ihre Forderungen bis zum Ablauf des 30.11.2026 bei dem Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Jakob Joeres, dhpg WP RAe StB GmbH & Co. KG, Bahnhofsplatz 8, 54292 Trier, Tel.: 0651 20068530, Fax: 0651 2006859, E-Mail: trier@dhpg.de schriftlich unter Beifügung von Urkunden, Rechnungen und ggf. weiteren über die Forderung bestehenden Unterlagen unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden. Bei der Anmeldung ist auf den Nachrang hinzuweisen und die dem Gläubiger zustehende Rangstelle zu bezeichnen.

Die Prüfung der ggf. noch anzumeldenden nachrangigen Forderungen sowie die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 S. 2 InsO).

Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 17.12.2026 bestimmt.

Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die angemeldeten nachrangigen Forderungen und die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.

Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.

Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

Amtsgericht Trier, 28.10.2026
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