Sicherungsmaßnahme
HomeBuild UG (haftungsbeschränkt)
Duisburg
Das Amtsgericht Duisburg hat zur HomeBuild UG (haftungsbeschränkt) eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 01.10.2026, Aktenzeichen 620 IN 1855/26.
- Insolvenzgericht
- Amtsgericht Duisburg
- Aktenzeichen
- 620 IN 1855/26
- Registerbezug
- Duisburg, HRB 36910
- Bundesland
- Nordrhein-Westfalen
- Veröffentlichung
- 01.10.2026
- Rechtsform
- UG (haftungsbeschränkt)
- Insolvenzverwalter
- Tanja Kreimer
Veröffentlichungstext
Amtsgericht Duisburg, Aktenzeichen: 620 IN 1855/26
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 36910 eingetragenen HomeBuild UG (haftungsbeschränkt), Thyssenstraße 179, 46535 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ferhan Varli, Otto-Hue-Straße 17, 59073 Hamm
Geschäftszweig: Verwaltung und Sanierung von Gebäuden
ist am 30.09.2026, um 16:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Friedrich-Ebert-Str. 24, 46535 Dinslaken bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 1855/26
Amtsgericht Duisburg, 30.09.2026
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Register des Amtsgerichts Duisburg unter HRB 36910 eingetragenen HomeBuild UG (haftungsbeschränkt), Thyssenstraße 179, 46535 Dinslaken, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Ferhan Varli, Otto-Hue-Straße 17, 59073 Hamm
Geschäftszweig: Verwaltung und Sanierung von Gebäuden
ist am 30.09.2026, um 16:07 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin wird Rechtsanwältin Tanja Kreimer, Friedrich-Ebert-Str. 24, 46535 Dinslaken bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
620 IN 1855/26
Amtsgericht Duisburg, 30.09.2026