Sicherungsmaßnahme

HirePolska GmbH

Magdeburg

Das Amtsgericht Magdeburg hat zur HirePolska GmbH eine Insolvenzbekanntmachung veröffentlicht. Veröffentlicht am 14.10.2026, Aktenzeichen 340 IN 454/26 (381).

Insolvenzgericht
Amtsgericht Magdeburg
Aktenzeichen
340 IN 454/26 (381)
Registerbezug
Stendal, HRB 36843
Bundesland
Sachsen-Anhalt
Veröffentlichung
14.10.2026
Rechtsform
GmbH
Vorläufiger Insolvenzverwalter
Prof. Dr. Florian Stapper
STAPPER I JACOBI I SCHÄDLICH Rechtsanwälte - Part.

Was Sicherungsmaßnahmen bedeuten

Antragsverfahren
Dieser Beschluss betrifft das Antragsverfahren und vorläufige Sicherungsmaßnahmen; er ist selbst keine Verfahrenseröffnung. Ob später eröffnet wurde, ist anhand weiterer Bekanntmachungen zu prüfen.
Für Gläubiger
Forderungen werden in diesem Stadium noch nicht angemeldet. Ob Zahlungen an das Unternehmen nur noch mit Zustimmung oder an den vorläufigen Verwalter geleistet werden dürfen, ergibt sich aus dem Beschluss.
Für Beschäftigte
Die Anordnung vorläufiger Maßnahmen allein ist noch kein Insolvenzereignis nach § 165 SGB III. Neben Eröffnung und Abweisung mangels Masse kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen auch eine vollständige Betriebseinstellung ein Insolvenzereignis sein. Fragen zur möglichen Vorfinanzierung und zum Antrag beantwortet die Agentur für Arbeit.

Allgemeine Hinweise, keine Rechtsberatung. Verfahrensschritte erklärt

Veröffentlichungstext

Az. 340 IN 454/26 (381): In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der HirePolska GmbH, Schwiesaustraße 11, 39124 Magdeburg, Die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, die gewerbsmäßige Arbeitsvermittlung und alle damit im Zusammenhang stehenden Maßnahmen, die Leistungserbringung im Rahmen von Werk- und Dienstverträgen, die Weiterqualifizierung, Umschulung und (Re-)lntegration von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie Arbeitsuchenden in das Arbeitsleben, die Betreuung und Beratung von verbundenen und fremden Unternehmen, die Vermietung und Überlassung von Grundbesitz und beweglichen Vermögensgegenständen, das Erbringen von sonstigen Dienstleistungen. (AG Stendal, HRB 36843), vertr. d.: Dirk Maibuhr, Kahnstraße 1, 39114 Magdeburg, (Geschäftsführer), ist heute um 13:30 Uhr die vorläufige Verwaltung des Schuldnervermögens angeordnet worden. Der Antragstellerin ist jegliche Verfügung über Bankkonten und damit zusammenhängende Kreditsicherheiten, Verträge und Rechtsgeschäfte untersagt. Andere Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Die Schuldner der Antragstellerin (Drittschuldner) werden aufgefordert, nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Florian Stapper, STAPPER I JACOBI I SCHÄDLICH Rechtsanwälte - Part., Hegelstr. 39, 39104 Magdeburg, Tel.: 0391/81056398, Fax: 0391/81056399, E-Mail: magdeburg@stapper.in, Internet: www.stapper.in bestellt worden.- Amtsgericht Magdeburg, 14.10.2026
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